Die Anfänge des Schützenwesens

Geschrieben von: Martin Moers

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Armbrustschütze um 1900

Bemühen wir uns darum, die Anfänge unseres Schützenwesens zu beleuchten, so kommen wir nicht umhin, uns mit dem historischen Schützenwesen des kurkölnischen Sauerlandes zu befassen. Denn mit Übergabe der Grafschaft Arnsberg vom 25. August 1368 durch den kinderlosen Grafen Gottfried IV zu Arnsberg an das Erzstift Köln gehörte auch unser Wohnort Völlinghausen zum kurkölnischen Sauerland. Belegt ist das durch die Schenkungs- und Übergabeurkunde, in welcher der Bestand der Grafschaft aufgeführt ist. Hier ist u. a. das “Kirchdorf Corbeke”, zu dem auch “Fullin(c)k, später Fullinghausen” (unser heutiges Völlinghausen) gehörte, aufgeführt. Trotz intensiver Forschungen sind exakte Angaben zu den Anfängen des Schützenwesens nicht mehr zu machen. Kriege, Brände, aber auch Unachtsamkeiten haben die vorhandenen Archivbestände zu einem großen Teil vernichtet.

Soweit noch feststellbar, sind zu Beginn des Spätmittelalters (Ende des 13. Jahrhunderts) erste Nachrichten über Schützen in dem Gebiet Flanderns aufgetaucht. Im westfälischen Raum ist die Erwähnung der Dortmunder Armbrustschützen von 1378 der offensichtlich früheste Beleg für die Existenz von Schützengesellschaften.
Eine Urkunde aus dem Jahr 1412 der Bruderschaft “St. Fabian und Sebastian” aus Geseke sowie ein Statut der “Briloner Schützengesellschaft” aus dem Jahre 1417, aber auch Unterlagen aus städtischen Rechnungsbüchern der Stadt Rüthen aus dem Jahre 1448 belegen, daß im kurkölnischen Sauerland mit Beginn des 15. Jahrhunderts das Schützenwesen nachweisbar ist.
(Literatur: “Schützenwesen im kurkölnischen Sauerland”, D.Sauermann / F. Schepper / N. Kirchner – 1983 – Strobel-Verlag, Arnsberg).

Vom Ursprung her müssen wir davon ausgehen, daß es sich um zwei Entwicklungsstränge gehandelt hat: Die Gesellschaften mit städtischer Herkunft waren in der Regel besondere Verteidigungsgemeinschaften im Gegensatz zu den religiösen Bruderschaften als Gebets- und Beerdigungsgemeinschaften, die überwiegend auf dem Lande anzutreffen waren.

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Armbrust um 1350

Soweit sie sich als Verteidigungsgemeinschaften präsentierten, zeichneten sich städtische Schützen durch aufwändige Bewaffnung und durch regelmäßige Übungen an der Waffe aus. Sie stellte somit eine geschulte Einheit der Bürgerwehr dar, die sich in der Regel aus dem wohlhabenden Stadtbürgertum rekrutierte.
In Quellen mit kirchlichem Bezug erscheinen die Schützenvereinigungen nicht mehr als Gemeinoder Gesellschaften, sondern als Bruderschaften. Diese haben sich jeweils einem kirchlichen Schutzpatron unterstellt. “Diese Vereinigungen sorgten für ein ehrwürdiges Begräbnis ihrer Mitglieder und die erforderlichen Totenmessen und waren inden kirchlichen Kultbereich eingebunden”. Die Kriegswirren, die im 17. und 18. Jahrhundert stattfanden (30-jähriger Krieg von 1618 – 1648 / 7-jähriger Krieg von 1756 -1763), haben auch das Sauerland stark in Mitleidenschaft genommen. Hier zeigte sich, daß die Schützengesellschaften sowie Bürgerschützen nur eine untergeordnete Rolle im Kriegsgeschehen spielten. Die Söldnertruppen waren ihnen haushoch überlegen. Letztendlich führten die Französische Revolution (1792 – 1815) sowie die Napoleonischen Kriege zu einer umfassenden europäischen Neuordnung, die im Wiener Kongress (1814/1815) festgelegt wurde.

Von dieser die gesamte Gesellschaft erfaßten Neuordnung sollte auch das Schützenwesen nicht verschont bleiben. Die Zielsetzung der sich nun bildenden Schützenvereinigungen war zunächst die Organisation und Durchführung der jährlich stattfindenden Schützenfeste, eines örtlichen und in die lokalen Gegebenheiten eingebundenes Volksfest.
Bis heute hat sich daran grundsätzlich nichts geändert. Zwar hat sich auch das Schützenwesen in den vergangenen 200 Jahren dem Wandel der Zeit angepaßt. Aber die Beschränkung auf den kulturellen Bereich, die Pflege der Tradition und der bürgerlichen Geselligkeit, den in den jeweiligen Satzungen festgeschriebenen kirchlichen Bezug sowie das Motto “Glaube, Sitte, Heimat”: all das bildet bis heute die Basis des praktizierten Schützenwesens.